Regionalkreis: Brandenburg
19.08.2022

Familienunternehmer fordern Härtefallklausel bei Gasumlage (Kopie 1)

Reinhold von Eben-Worlée: „Wir brauchen eine Härtefallklausel für Unternehmen“

„Die Regierung darf bei Ihren Entlastungsplänen die Unternehmen nicht aus dem Blick verlieren. Mit einer Absenkung lediglich der Mehrwertsteuer für Gas ist der Wirtschaft überhaupt nicht geholfen. Diese Steuer spielt für vorsteuerberechtigte Firmen als letztlich durchlaufender Posten keine Rolle. Als Gaskonsument aber werden Unternehmen über die geplante Gasumlage für die mangelnde Vorsorge der Gasversorger (Hedging) in die kollektive Haftung genommen, pauschal und sogar dann, wenn sie selbst sich über langfristige Festverträge abgesichert haben. Dabei verursacht die Gasumlage eine erhebliche Schwächung unseres gesamten Wirtschaftsstandorts.“, sagt Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER.

Weiter betont von Eben-Worlée: „Am stärksten trifft es die besonders energieintensiven Grundstoffproduzenten. Die Chemieindustrie, die Metallindustrie und die Verarbeiter von Glas, Keramik und Erden. Sie müssen mehr als die Hälfte der Mehrkosten schultern. Diese weitere milliardenschwere Belastung ist für die meisten von ihnen kaum oder nicht mehr zu tragen und könnte vielen Unternehmen das Genick brechen. Insbesondere Kleinst- und Mittelstandsbetriebe darben schon jetzt unter den sehr hohen Strom- und Gaspreisen.
 
Der Industriestandort Deutschland braucht daher wenigstens eine Härtefallklausel für besonders betroffene Unternehmen. Anhand eines von der Bundesregierung kurzfristig noch zu entwickelnden Punktesystems müssen diejenigen, die den Kostenzuschlag der Gasumlage nicht tragen können, darlegen können, dass ihnen ohne Härtefallberücksichtigung die Insolvenz drohen würde. Je nach Sachlage muss dann die vollständige oder auch nur teilweise Befreiung der Umlage möglich sein.
 
Statt an der Mehrwertsteuerschraube zu drehen, wäre auch die zeitweise Befreiung der Gaspreise von der Energiesteuer oder zumindest eine Absenkung dieser eine weitere zielführende Option sein. Eine solche Entlastung käme dann auch bei den Unternehmen an, wenn sichergestellt wäre, dass die Versorger diesen Rabatt an die Konsumenten weitergeben.“

 

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