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Datenstrategien in Unternehmen

Ob Data Mining, Datenschutz oder Big Data – Daten sind in aller Munde. Sie gelten als Rohstoff und Währung des beginnenden 21. Jahrhunderts. Spricht man mit Experten, so scheint in Unternehmen ohne Datenanalyse in Zukunft nichts mehr zu gehen. Ob dies tatsächlich so sein wird, steht in den Sternen. Doch eines wissen wir bereits jetzt: Damit all diese Prophezeiungen überhaupt eine Chance auf Verwirklichung haben, gilt es, frühzeitig im Unternehmen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen hierfür zu ergreifen.

 

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Das neue Datenschutzrecht

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird nach einer zweijährigen Übergangszeit das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) größtenteils ablösen. Ab dem 25.05.2018 gilt die Verordnung europaweit einheitlich und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Unternehmen in Deutschland müssen daher ihr derzeitiges Datenschutzmanagement anhand der neuen Rechtslage überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Diese Prüfung ist Bestandteil des unternehmenseigenen Risikomanagements, denn etwaige Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung können für Unternehmen erhebliche Nachteile mit sich bringen.

 

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Datenmanagement im Unternehmen

Die Digitalisierung im Unternehmen bedeutet zum einen die Organisation betrieblicher Abläufe in strukturierten Prozessen, die digital, automatisch und vernetzt ausgeführt werden. Zum anderen entwickeln sich aus der Gewinnung und den Nutzungsmöglichkeiten von Daten ganz neue Geschäftschancen und Geschäftsmodelle. Strukturierte Daten sind daher Rohstoff, Vermögen und wertvoller Schatz eines Unternehmens. Die Digitalisierung im Unternehmen erfordert nun Maßnahmen in mehreren Handlungsfeldern, die eng ineinandergreifen.

 

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Datenrechte und Datennutzung

Wem gehören die Daten von Maschinen? IT-Systeme sind das Herzstück der vernetzten Produktion und erhalten und überwachen deren Funktionalität. Die Daten, die in den (vernetzten) Maschinen erzeugt und genutzt werden, erlangen eine große Bedeutung. Sie beinhalten zum einen das unternehmerische Wissen zu dem Produkt, aber auch zu den notwendigen Abläufen, zum anderen läuft die vernetzte Produktion nur dann reibungslos, wenn die Daten ohne Hindernisse übertragen und genutzt werden können.

 

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EU-Richtlinienentwurf: Neuer Rechtsrahmen für die außerinsolvenzliche Sanierung von Krisenunternehmen

In Europa ist das Insolvenz- und Sanierungsrecht für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sehr unterschiedlich. Die EU-Kommission hat deshalb am 22.11.2016 einen Richtlinienentwurf mit dem Ziel vorgelegt, dass alle EU-Mitgliedsstaaten einen wirksamen, nationalen Rechtsrahmen schaffen, der eine präventive Sanierung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten effektiv und zu einem früheren Zeitpunkt ermöglicht (Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30/EU).

 

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Das elektronische Transparenzregister wirtschaftlich Berechtigter

Auf Grundlage der Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie wurde 2017 das Transparenzregister geschaffen, welches seit Ende Dezember 2017 für bestimmte Institutionen und Behörden einsehbar ist. Obwohl es mit der Begründung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschaffen wurde, wirkt es sich erheblich auf viele Geschäfts- und Lebensbereiche von Familienunternehmern und deren am Unternehmen beteiligten Angehörige aus. Nicht nur sollten sie überprüfen, ob alle Mitteilungspflichten erfüllt sind, sondern auch, ob ein Antrag auf beschränkte Einsichtnahme der Daten gestellt werden soll.

 

 
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Die Stimme der Familienunternehmer