Unternehmenssanierung

Mehr Sanierungen, weniger Abwicklungen!

Besonders in wirtschaftlich nach wie vor mit erheblichen Unsicherheiten behafteten Zeiten braucht eine moderne Volkswirtschaft einen guten rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Unternehmen in Schwierigkeiten. DIE FAMILIENUNTERNEHMER haben maßgeblich daran mitgearbeitet, dass im Herbst 2011 das deutsche Insolvenzrecht so umgearbeitet worden ist, dass nun mehr Raum für Sanierungen statt die Betriebe nur zerschlagende Insolvenzverfahren geschaffen worden ist. Auch das gehört gerade derzeit zu einer guten Krisenpräventionspolitik.

 

Stellungnahme

Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts

So wie im alten Maya-Kalender ein Datum für den Weltuntergang genannt worden war, so starrte Deutschland im Corona-Jahr 2020 gebannt auf den 30.09., der Tag an dem die Insolvenzantragpflicht für Geschäftsführer wieder scharf gestellt werden würde. So kam es dann: Mildernd sollte jedoch zumindest die EU-Restrukturierungslinie möglichst rasch umgesetzt werden, damit es mehr Sanierungen gäbe. Tatsächlich wird das Umsetzungsgesetz nun vorgezogen, und das Sanierungsrechtsfort-entwicklungsgesetz kommt wohl, zum 01.01.2021. Vielleicht ist das für betroffene Unternehmen noch rechtzeitig. Aber der Zeitpunkt ist nicht alles. Das Gesetz muss auch gut gemacht sein.

 

Stellungnahme

Zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen

DIE FAMILIENUNTERNEHMER begrüßen zwar einerseits eine Annäherung der europäischen Insolvenzrechtsordnung, weisen aber darauf hin, dass die EU mit ihrem insolvenzrechtlichen Richtlinienvorschlag in Deutschland offene Türen einrennt. In Deutschland ist seit wenigen Jahren das ESUG in Kraft getreten und harrt nun zunächst seiner vorgesehenen Evaluierung. Mit dem ESUG wurde ein ähnliches Ziel verfolgt wie hier: Je früher ein Sanierungsversuch startet, desto seltener kommt es zur Insolvenz.

 

Stellungnahme

Zum „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“

Mehr Sanierungen, weniger Abwicklungen! Besonders in wirtschaftlich nach wie vor mit ganz erheblichen Unsicherheiten behafteten Zeiten braucht eine moderne Volkswirtschaft einen brauchbaren rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Unternehmen in Schwierigkeiten. DIE FAMILIENUNTERNEHMER haben maßgeblich daran mitgearbeitet, dass im Herbst 2011 das deutsche Insolvenzrecht so umgearbeitet worden ist, dass nun mehr Raum für Sanierungen statt die Betriebe nur zerschlagende Insolvenzverfahren geschaffen worden ist. Auch eine solche Reform gehört derzeit als einer von mehreren Schritten zu einer vorausschauenden, soliden Krisenpräventionspolitik.

 

Die Position DIE JUNGEN UNTERNEHMER

 
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