02/2022 | Ampel-Regierung darf notwendige Inflationsanpassung im Steuerrecht nicht verschlafen

02/2022 | Ampel-Regierung darf notwendige Inflationsanpassung im Steuerrecht nicht verschlafen

Bitterkalt weht der Wind der kalten Progression durch dieses Land. Hinter diesem eher technisch anmutenden Begriff versteckt sich der Effekt, wenn Lohnsteigerungen zum Inflationsausgleich vorgenommen werden, ohne dass der Einkommensteuertarif angepasst wird und die Gehaltssteigerung dann postwendend vom Staat mit der Steuer einkassiert wird.

Bitterkalt weht der Wind der kalten Progression durch das Land. Hinter diesem Begriff versteckt sich der Effekt, dass Lohnsteigerungen zum Inflationsausgleich ohne Anpassung  des Steuertarifsprünge erfolgen. Besagter Tarif wurde zwar mit Wirkung zum 01.01.2022 angepasst – jedoch noch unter Annahme einer Inflationsrate von knapp einem Prozent. Die Annahme erwies sich aber als falsch und die alte Regierung steuerte nicht nach. Nun ist die Ampelregierung gefragt. Wer binnen kürzester Zeit nach Regierungsübernahme 60 Milliarden Euro mit fraglicher Verfassungsfestigkeit von A nach B bewegen und zum neuen Jahr dringend notewendige Entlastungen in Milliardenhöhe versprechen kann, der kann sicher auch sehr zügig eine Steuertarifanpassung auf den Weg bringen. Am Freitag hat Christian Lindner seinen großen Auftritt im Bundestag, um seine Schwerpunkte für die Finanz- und Haushaltspolitik der nächsten Jahre vorzustellen. Die Steuerpflichtigen im Land werden vor allem eins erwarten: Ein klares Signal des liberalen Finanzministers, dass seine versprochenen Entlastungen nicht von der Inflation geschluckt werden.
 


 
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