03/2017 | Freihandel verträgt keine Willkür
03/2017 | Freihandel verträgt keine Willkür
Donald Trump droht deutschen und internationalen Unternehmen, damit sie zukünftig mehr in den USA produzieren. Doch er unterschätzt, wie stark vor allem die deutschen Wertschöpfungsketten mit denen von US-amerikanischen Unternehmen verflochten sind – zum Vorteil von beiden Seiten. Hier zeigt sich, wie wichtig die Investitionsschutzklauseln und Streitbeilegungsverfahren in Handelsabkommen für Fälle protektionistischer staatlicher Willkür gegen Investoren sind. Die von den TTIP-Gegnern dämonisierten Schiedsgerichte würden sich gerade hier verdient machen.