04/2021 | Alles für den Infektionsschutz: Anstrengungen der Wirtschaft anerkennen.
04/2021 | Alles für den Infektionsschutz: Anstrengungen der Wirtschaft anerkennen.
Am Mittwoch tritt die „Corona-Arbeitsschutzverordnung“ und die „Home-Office-Pflicht“ in Kraft. Der Gesetzgeber regelt in der Verordnung, unter welchen Bedingungen das Arbeiten in den Betrieben auch in Zeiten der Pandemie möglich ist. Denn klar ist: Nicht überall in der Wirtschaft ist das Arbeiten von zu Hause aus umsetzbar. Bei der Erwägung einer Beschäftigung vor Ort sollten aber nicht allein dringende betriebliche Gründe, sondern auch die Befindlichkeiten der Mitarbeiter berücksichtigt werden, von denen viele seit Monaten in ihren Wohnungen isoliert vor sich hinarbeiten, obwohl sie in ihrem Unternehmen genauso sicher wären. Bisherige Schutzmaßnahmen, wie Abstandsregelungen oder Trennwände zwischen den Arbeitsplätzen oder die Installation von Lüftungsanlagen oder Luftreinigern in den Firmen bleiben bisher völlig unberücksichtigt. Die politisch Verantwortlichen sollten sich nicht in einem Absolutismus versteigen, der alle Arbeitsplätze über einen Kamm schert und die Anstrengungen der Unternehmen, das Infektionsrisiko für ihre Mitarbeiter zu beseitigen, völlig außen vor lässt. Ja, man lässt dabei sogar völlig außer Acht, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen den Ansteckungsquellen und der Anweisung zum Home-Office gibt.