11/2024 | Zum Bürokratieentlastungsgesetz IV

11/2024 | Zum Bürokratieentlastungsgesetz IV

Die Verweigerungshaltung lässt keine großen Reformen zu

Wenn am Mittwoch das Bürokratieentlastungsgesetz IV im Bundeskabinett beraten wird, ist leider wenig Großes zu erwarten. Das lassen das Eckpunktepapier und der Referentenentwurf bereits erahnen. Von den bürokratischen Belastungen, mit denen Familienunternehmer hierzulande zu kämpfen haben - und deren Lösung - ist im Gesetz so gut wie nichts zu lesen.

#Bild MIT ID 2678 NICHT GEFUNDEN#Wenn am Mittwoch das Bürokratieentlastungsgesetz IV im Bundeskabinett beraten wird, ist leider wenig Großes zu erwarten. Das lassen das Eckpunktepapier und der Referentenentwurf bereits erahnen. Von den bürokratischen Belastungen, mit denen Familienunternehmer hierzulande zu kämpfen haben - und deren Lösung - ist im Gesetz so gut wie nichts zu lesen. Eine Vermutung ist, dass sich nicht alle Bundesministerien konsequent am Bürokratieabbau beteiligen. Diese Vermutung erhält nun neue Nahrung durch eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung. Die Unionsfraktion wollte konkret wissen, welche Anstrengungen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beim Bürokratieabbau unternimmt. Das Ergebnis: In Vorbereitung auf das Bürokratieentlastungsgesetz IV haben Wirtschafts- und Branchenverbände 85 Vorschläge zum Bürokratieabbau im Bereich „Arbeit und Soziales“ eingereicht. Davon hat Hubertus Heils Arbeitsministerium 60 Vorschläge abgelehnt und 21 teilweise übernommen. Lediglich vier Vorschläge sollen im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV vollumfänglich umgesetzt werden. 4 von 85 Vorschlägen – was ist das denn für eine Reform?! Bei dieser Verweigerungshaltung ist es nicht verwunderlich, dass wir beim Bürokratieabbau nicht wirklich vorankommen.


 
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