21/2021 | KöMoG: Reform mit angezogener Handbremse
21/2021 | KöMoG: Reform mit angezogener Handbremse
Auf dem Schlussspurt der Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche das „Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“ – kurz KöMoG verabschiedet. Als „Unternehmensteuerreform“ verkauft, bringt der Gesetzgeber ein Papier mit Licht und Schatten in die Gesetzesbücher. Zwar ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass mit dem Optionsmodell Personengesellschaften nun die Möglichkeit haben sich wie eine Körperschaft besteuern zu lassen. Dies ist seit langem ein überfälliger Schritt für mehr Rechtsformneutralität. Doch eine wirkliche Wahlmöglichkeit gibt es dennoch nicht. Denn die Option des KöMoG muss teuer erkauft werden – diverse Unklarheiten wurden im Gesetzesverfahren nicht ausgeräumt, der Weg zur Option ist bewertungs- und beratungsintensiv und kostet den Gesellschafter unternehmerische Freiheiten, sodass sich diese Option für die wenigsten Familienunternehmen rechnen dürfte. Um eine echte Unternehmensteuerreform herbeizuführen, hätte das KöMoG auch die überfällige Reform des § 34a EStG umfassen müssen. So versandet das KöMoG als Reform mit angezogener Handbremse.