17/2021 | Bürokratie: Ein Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück
17/2021 | Bürokratie: Ein Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück
Medienwirksam verkündete die Bundesregierung vor zwei Wochen ein „Paket für Bürokratieerleichterungen“. Gleichzeitig liegt dem Bundestag mit einer neuerlichen Reform des Transparenzregisters ein wahres Bürokratiemonster vor. Nach Plänen der Bundesregierung soll aus dem bisherigen „Auffangregister“ ein Vollregister werden. Das bedeutet statt Bürokratieabbau einen Bürokratieaufbau durch doppelte Registerpflichten. Ziel der Reform ist, eine europaweite Vernetzung der Transparenzregister um Geldwäsche zu verhindern. Die Regierung sieht sich dabei nicht in der Lage, die Daten, die dem Staat sowieso vorliegen, so aufzubereiten, dass diese für das Transparenzregister nutzbar gemacht werden können. Die Unternehmen müssen sich also selbst um die Datenpflege kümmern. So sehr Familienunternehmer im Kampf gegen Geldwäsche an der Seite des Staates stehen, umso mehr fürchten sie die Folgen des europäischen Vollregisters. Diese elektronische Zusammenfassung bereits zugänglicher Daten bewirkt eine erhebliche eigene grundrechtliche Betroffenheit, weil neue Möglichkeiten der Datenverarbeitung geschaffen werden. Die sich stetig erweiternde Technik setzt zahlreiche Daten „intelligent“ wie Mosaiksteine zusammen, um genaue Bilder der Betroffenen zu zeichnen. Der im Recht auf informationelle Selbstbestimmung innewohnende Anspruch, dass jedes Individuum entscheiden kann, welche Informationen es wem gegenüber wie preisgeben möchte, wird somit ins ad absurdum geführt.