20/2023 | Bundesrat erwirkt wichtige Änderungen beim Hinweisgeberschutzgesetz

20/2023 | Bundesrat erwirkt wichtige Änderungen beim Hinweisgeberschutzgesetz

Der Bundesrat hat mit seinen wichtigen Änderungen beim Hinweisgeberschutzgesetz erreicht, dass dies effektiver und praxistauglicher wird.

Nachdem zum Jahresbeginn die anfangs wenig realitätsnahe Umsetzung der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie im Bundesrat gescheitert ist, konnte sie nun mit einigen entscheidenden Verbesserungen beschlossen werden. Hierbei wurden auch zentrale Forderungen der Familienunternehmer aufgenommen, die zukünftig eine praktikable Anwendung des Hinweisgeberschutzgesetz im Betriebsalltag ermöglichen.
 
So wurde beispielsweise der Bußgeldrahmen auf ein realistisches Niveau gesenkt und ist nun deutlich maßvoller gestaltet. Mindestens ebenso wichtig ist, dass es auch interne Meldestellen geben darf und diese prioritär genutzt werden sollen. So wird die mögliche Einmischung Dritter verhindert, die primär finanzielle Interessen verfolgen und nicht die Beseitigung von Missständen. Die neue Form des Hinweisgeberschutzgesetz bringt damit einen wichtigen Ausgleich und die Möglichkeit, Gesetzesverstöße schnell und effektiv aufzudecken, ohne dass eine dauerhafte negative Belastung des gesamten Betriebsklimas droht.


 
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