29/2024 | EU AI-Act: Innovativ bei der Regulierung – auch innovativ bei der Technologie?

29/2024 | EU AI-Act: Innovativ bei der Regulierung – auch innovativ bei der Technologie?

Am Freitag wurde die Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) im Amtsblatt der EU publiziert, sodass sie am 1. August in Kraft treten kann. Nach gewissen Übergangfristen ist das Regelwerk dann 2025 bzw. 2026 europaweit anzuwenden. Die KI-Verordnung ist weltweit der erste Versuch, die KI-Technologie umfassend zu regulieren. Kennzeichnend ist sowohl der horizontale Ansatz, der diese Technologie über alle Sektoren hinweg und trotz bereits sektoraler vorliegender Vorgaben regeln will, als auch die Einstufung nach Kritikalität. Demnach hängt der Umgang mit KI-Lösungen davon ab als wie kritisch, also gefährlich, die EU-Kommission sie einstuft. Noch unklar ist,  in welche Stufe der Großteil der KI-Anwendungen eingruppiert werden wird. Ebenso unklar ist die Kohärenz mit anderen EU-Kodifizierungen: Während die DSGVO die Logik der Datensparsamkeit zum Prinzip erhoben hat, benötigen die KI gerade diese Daten zum Training. Wie dieser Zielkonflikt aufgelöst werden wird, bleibt abzuwarten. Was hingegen schon feststeht: Die KI-Verordnung ist ein Bürokratiemonster – gerade auf kleinere Mittelständler wird eine Welle an Berichts- und Transparenzpflichten zukommen. Und das, während andere Weltregionen ihren Standortvorteil im KI-Bereich ausbauen können.
Somit stellt sich die Frage, ob die EU nicht nur wieder bei der Regulierung Spitze ist und bei der Attraktivität für Unternehmen aus dem Tech-Sektor sich abhängen lässt.
 
Zur Positionierung des Verbands zum Thema KI findet ihr unten eine kurze Übersicht – und dort auch unser Gutachten zum Einsatz von KI-Lösungen im familiengeführten Mittelstand.


 
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