32/2020 | Ein gutes Signal für die Wettbewerbsfähigkeit Europas
32/2020 | Ein gutes Signal für die Wettbewerbsfähigkeit Europas
Die jüngste Entscheidung durch Wettbewerbskommissarin und Kommissions-Vizepräsidentin Margrethe Vestager zeigt, dass das Europäische Wettbewerbsrecht mit Blick auf die Akquisition und Fusion von Unternehmen keineswegs in einer Sackgasse steckt. Die Genehmigung der Übernahme erfolgt unter Auflagen und stellt sicher, dass Zulieferer demnächst nicht monopolartigen Strukturen ausgesetzt sind und dass Eisenbahnbau made in Europe weiterhin möglich ist. Es bedarf keiner Aufweichung der europäischen Fusionskontrolle oder des Kartellrechts, wie sie derzeit Bundeswirtschaftsminister Altmaier vorantreibt. Ohne eine wirksames europäisches Wettbewerbsrecht bekommen wir nach industriepolitischer Planung lediglich träge europäische Monopolisten. Hingegen fördert ein fairer Wettbewerb unter europäischen Anbietern innovative Produkte, die auf dem Weltmarkt bestehen können.