39/2021 | Vermögens- und Erbschaftsteuer gehen an die Substanz der Parteien
39/2021 | Vermögens- und Erbschaftsteuer gehen an die Substanz der Parteien
Rot-Rot-Grün ist Geschichte. Der Wähler hat den linken Umverteilungsfantasien von Vermögens- und Erbschaftsteuern eine klare Absage erteilt. Insbesondere bei den Linken gingen die lautstarken Forderungen zu Steuererhöhungen gegen die Familienunternehmer im wahrsten Sinne des Wortes an die Substanz. Die Botschaft der Wähler ist klar: Wer an die Substanz der Betriebe will und damit Zukunftsinvestitionen und Arbeitsplätze bedroht wird abgestraft. Insbesondere SPD und Grüne tun gut daran, ihre Programmforderungen zur Wiedererhebung der Vermögensteuer oder Verschärfung der Erbschaftsteuer schnell vom Verhandlungstisch zu räumen. Die Fakten gegen Substanzsteuern liegen ohnehin auf dem Tisch: Vermögen in Deutschland ist nicht so ungleich verteilt, wie viele glauben. Rechnet man Pensionen und Renten mit, fällt die Verteilung der Nettovermögen viel gleichmäßiger aus: Das individuelle Nettovermögen im Durchschnitt der Bevölkerung ist doppelt so hoch wie ohne Rentenanwartschaften – das gilt vor allem für Personen mit geringem Nettovermögen. Und zur Erbschaftsteuer hilft ein kurzer Blick nach Karlsruhe. Erst 2014 stellten das höchste Gericht der Republik fest: Familienunternehmen sind rechtlich besonders schützenswert und die Verschonungsregeln im Rahmen der Erbschaftsteuer sind gerechtfertigt! Es ist den Sondierungsteams von Olaf Scholz und Robert Habeck daher nur zu raten sich auf die Zukunft des Landes rund um Klimaschutz, Digitalisierung und Rentensystem zu konzentrieren und die Debatte um Substanzsteuern gar nicht erst zu führen.