37/2021 | BWL 1. Semester – Nachhilfelehrer für Kanzlerkandidatin gesucht!
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Wer bisher dachte, Annalena Baerbock unterscheide sich von Robert Habeck auch durch eine gewisse Kompetenz in Steuerfragen, wurde während des zweiten Triells eines Besseren belehrt: Nach Habecks „Pendlerpauschalen“-Fauxpas leistete sich Annalena Baerbock gestern grobe Schnitzer zu den absoluten Grundsätzen der Steuerpolitik. Nach ihrer Aussage seien die Unternehmer im Land von der Steuererhöhungsorgie der Grünen gar nicht betroffen, weil diese keine Einkommensteuer zahlen würden. Falsch! Personengesellschaften zahlen keine Körperschaftsteuer. Für sie ist die Einkommensteuer gleichzeitig auch die Unternehmenssteuer. Drei Prozent mehr - wie die Partei von Annalena Baerbock fordert - trifft den deutschen Mittelstand also ins Mark. Vieles scheint nicht durchdacht oder durchgerechnet. Das zeigt auch die gestern wieder adressierte Forderung nach der Wiedererhebung einer Vermögensteuer. Ob Annalena Baerbock klar ist, dass ein Prozent Vermögensteuer nicht ein Prozent mehr Ertragssteuern bedeuten, sondern bis zu 35 Prozentpunkte? Nach der Performance gestern müssen alle Unternehmer im Land fürchten: Nein.