34/2022 | Datenschutz hat auch für Unternehmer zu gelten
34/2022 | Datenschutz hat auch für Unternehmer zu gelten
Während der Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen der DSGVO penibel kontrolliert und sanktioniert (!) wird, scheint für Unternehmer der Datenschutz nicht zu zählen. Stellen Sie sich vor was los wäre, würden die Privatanschrift und das Geburtsdatum von Angestellten frei im Internet kursieren – oder ihre Personalausweis-Scans downloadbar sein.
Das ist ein riesiges Problem und öffnet Tür und Tor für Missbrauch, Industriespionage und die persönliche Sicherheit von Unternehmern. Angesichts dieser veränderten Lage – Zugriffsmöglichkeiten ohne Beschränkungen von überall auf der Welt – ist eine neue Güterabwägung zwischen öffentlichem Interesse und dem Schutz personenbezogener Daten nötig. Es gilt zu überdenken, welche Informationen für einen Eintrag im Handelsregister wirklich notwendig sind. Die Privatsphäre der Unternehmer gilt es zu schützen und darf dabei nicht geopfert werden.
Als schnelle Lösung fordern wir deshalb eine Beweislastumkehr: Das Portal des Handelsregister sollte umgehend abgeschaltet werden, um die hinterlegten Daten auf Vereinbarkeit mit der DSGVO zu überprüfen, erst danach dürfen diese Daten selektiv wieder öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Zeit drängt, täglich werden immer mehr sensible Daten eingesehen und heruntergeladen. Der gläserne Unternehmer wird Realität.