38/2020 | Positive Bewährungsprobe für das Zweikammersystem
38/2020 | Positive Bewährungsprobe für das Zweikammersystem
Auf Bundesebene wird das Unternehmenssanktionsrecht vorbereitet. Es trägt inzwischen den Arbeitstitel „Gesetz für mehr Integrität in der Wirtschaft“. Das Gesetz betrifft nicht nur DAX-Unternehmen – wie ehemals Wirecard. Vielmehr tangiert es alle Betriebe. Folglich wird der Auf- und Ausbau aufwendiger Compliance-Vorkehrungen für alle verpflichtend. Das kostet Zeit, Kraft und Geld. Dazu kommen einige Abweichungen von bisher vertrauten Standards beim Grundrechtsschutz zu Lasten der Firmeninhaber. Das alles soll zur Unzeit der tiefsten Rezession seit 1945 kommen, in der viele Unternehmer ohnehin um ihre Existenz bangen. Das Bundeswirtschaftsministerium konnte den groben Unsinn bislang nicht stoppen. Jetzt aber zeichnet sich eine Vollbremsung des Vorhabens im Bundesrat ab, der am kommenden Freitag tagt: In einigen Länderhauptstädten hat man zum Glück rechtzeitig gemerkt, wie sehr sich Teile der Besatzung des Berliner Regierungsraumschiffs von der Wirklichkeit entfernt haben.