38/2022 | Bis zu 3.000 Euro freiwillige Einmalzahlung – Arbeitgeber warten auf Rechtsgrundlage

38/2022 | Bis zu 3.000 Euro freiwillige Einmalzahlung – Arbeitgeber warten auf Rechtsgrundlage

Die Bundesregierung hat mit der Möglichkeit von Einmalzahlungen ein wichtiges Entlastungsinstrument aus der Coronazeit wieder eingeführt. Nun muss schnellstmöglich die notwendige Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Die Bundesregierung hat mit dem Entlastungspaket eine wichtige Maßnahme beschlossen, um die drohende Lohn-Preis-Spirale zu dämpfen: Einmalzahlungen bis 3.000 Euro sollen steuer- und abgabenfrei gestellt werden  – analog zu den Prämien während der Corona-Zeit. Gut so! Eine solche freiwillige Einmalzahlung ist sehr hilfreich, da sie nicht als Lohnerhöhung zählt und sich dementsprechend dämpfend auf die Lohn-Preis-Spirale auswirken könnte, dennoch aber das Jahres-Netto-Einkommen der Arbeitnehmer spürbar erhöht. Die Bundesregierung muss jetzt aber schnell die rechtlichen Details absichern. Dabei sollte der „Energie-Bonus“ am besten ganz genau wie der „Corona-Bonus“ ausgestaltet werden. Insbesondere muss die Freiwilligkeit gewährleistet sein, damit Arbeitgeber, die stark oder sehr stark unter der aktuellen Krise leiden, von solchen Zahlungsverpflichtungen ver¬schont bleiben. Außerdem müssen den Arbeitgebern Wahlfreiheiten zur Höhe und Stückelung der Einmalzahlung zugesichert werden. Um eine Auszahlung auch in mehreren Tranchen zu ermöglichen, ist eine entsprechend lange Laufzeit der Maßnahme notwendig.


 
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