39/2020 | Mehr Aufsicht statt Sonderstrafrecht

39/2020 | Mehr Aufsicht statt Sonderstrafrecht

Eine Verschärfung des Unternehmenssanktionsrecht, wie der EU-Abgeordnete Giegold sie fordert, betrifft nicht nur DAX-Unternehmen, sondern alle Betriebe. Es wäre an der Zeit an dem Versagen der Aufsichtsbehörden anzuknüpfen, als das Sanktionsrecht zu verschärfen.

 Mehr Strafrecht ist auch nicht die Lösung. Nun fordert der grüne EU-Abgeordnete Giegold angesichts des Skandals um die FinCEN-Files ein verschärftes Unternehmenssanktionsrecht. Er verfolgt das Ziel: Finanzkriminalität einzudämmen. Das ist richtig und wichtig. Denn nach Wirecard geraten nun weitere große Banken in Erklärungsnot: Aber sind diese Fälle ein gutes Argument dafür, nun allen Firmen Compliance-Pflichten wie für DAX-Konzerne aufzuerlegen? Nein, Wirecard und die Aufdeckung der Geldwäschegeschäfte internationaler Großbanken mit zwieträchtigen Kunden sind zwar Argumente, aber nicht im Sinne einer Verschärfung des Unternehmenssanktionsrecht: An diesen Fällen ist lediglich das kaum fassbare Versagen der internationalen Aufsichtsbehörden sowie im Besonderen unseres Finanzministeriums, seiner Finanzaufsichtsbehörden und des Ministers selbst zu erkennen, die Finanzbranche zu beaufsichtigen. Wir brauchen kein härteres Strafrecht für alle Firmen, sondern eine effektivere Aufsicht für die großen Finanzinstitute – so viel Differenzierung dürfte auch für Herrn Giegold verständlich sein.


 
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