39/2024 | Subventionen und GMA: Bitte kein Geld herumliegen lassen

39/2024 | Subventionen und GMA: Bitte kein Geld herumliegen lassen

„Globale Minderausgaben“, so genannte GMA, sind haushaltsrechtlich grundsätzlich zulässig. Aber bis zu welcher Höhe eigentlich? Hier streiten die Gelehrten. Sind 12 Milliarden Euro noch in Ordnung? Auch wenn diese mehr als 2 Prozent vom Gesamtvolumen des Haushalts ausmachen? Es geht bei dieser Frage immer auch um die Haushaltskontrolle durch die Legislative. Denn wenn der Spielraum der Ausgaben zu groß ist, bekommt die Exekutive - mittelbar oder sogar de facto - so etwas wie ihr eigenes Budgetrecht.
 
Die meisten Verfassungsrechtler, die sich derzeit an der öffentlichen Debatte um die zulässige Höhe der GMA beteiligen, sind bei mehr als 12 Mrd. Euro skeptisch. Und wir als Unternehmer sind zwar keine Finanzverfassungsrechtler, stellen aber fest: Nachdem sich Intel von seinem Magdeburg-Projekt 
zurückgezogen hatte, so dass eine Subvention in Höhe von 10 Mrd. Euro hinfällig und das Geld quasi wieder „frei“ wurde, gab es aus dem Bundeswirtschaftsministerium umgehend neue Pläne, die freigewordenen schuldenfinanzierten Mittel umzuwidmen: Dieses Mal sollten sie hinein in den KTF.

Für uns sieht es so aus, als will die Ampel das Geld aus der GMA nun also anders verwenden – im Nachhinein wäre die GMA dann ein willkommener Geldbunker gewesen. Doch angesichts des enormen Geldhungers der Ampel für ihre sozial-ökologische Transformation sollte die Regierung kein Geld herumliegen lassen, nicht als Subvention und auch nicht als GMA, sondern lieber seriös planen und vorausschauend sparen.


 
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