40/2023 | CBAM – Ein gefährlicher Startschuss

40/2023 | CBAM – Ein gefährlicher Startschuss

Der neue CBAM schafft vor allem komplizierte Bürokratie und wirtschaftliche Nachteile. Das Kernproblem der hohen CO2-Vermeidungskosten löst er allerdings nicht.

Am 1. Oktober ist der Startschuss für den EU CO2-Grenzausgleichmechanismus CBAM gefallen. Zukünftig müssen außereuropäische Unternehmen für Produkte, die sie einführen wollen, einen Ausgleich zahlen. Dies soll zumindest in der Theorie einen Preisvorteil gegenüber europäischen Herstellern mit hohen Kosten bei der Treibhausgasvermeidung verhindern. 
 
Doch auch wenn bis zum Ende der Testphase 2026 noch kein Geld fließt, ist bereits jetzt klar: Der Rest der Welt wird die protektionistische grüne Kröte an den Grenzen Europas nicht einfach schlucken. Die fortan verpflichtende Angabe des CO2-Gehalts eines nach Europa eingeführten Produktes ist mit riesigem bürokratischem Aufwand verbunden und kaum überprüfbar. Es liegt auf der Hand, dass andere Länder den europäischen Weg nicht mitgehen und handelspolitische Vergeltungsmaßnahmen verhängen werden. Dies wird in der von rückläufiger Globalisierung gebeutelten deutschen Exportwirtschaft zu weiteren Kostensteigerungen führen. 
 
Der CBAM hat schwere Konstruktionsfehler und muss – wenn er nicht wieder abgeschafft wird – zumindest grundlegend überarbeitet werden. Gleichzeitig müssen die CO2-Vermeidungskosten in Europa durch ein breites Angebot an klimafreundlichem Strom gesenkt werden, denn ein Wettbewerbsnachteil konnte noch nie langfristig durch Zölle kompensiert werden. 


 
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