42/2020 | Klarheit bei Beherbergungsverbot gefordert
42/2020 | Klarheit bei Beherbergungsverbot gefordert
Uneinheitliche Kriterien und mangelnde Koordination zwischen den Bundesländern, wie Reisende aus Hotspots zu behandeln sind, sorgen für große Verwirrung. Davon abgesehen sollte auch der epidemiologische Nutzen von Beherbergungsverbroten geprüft werden. Denn Verschärfungen von Auflagen sind nur gerechtfertigt, wenn die Einhaltung der bisherigen Regeln kontrolliert und sichergestellt werden kann. Andernfalls wird die Akzeptanz in der Bevölkerung deutlich nachlassen. Grundsätzlich ist eine Ausrichtung der Maßnahmen an das regionale Infektionsgeschehen sinnvoll, aber unterschiedliche Beherbergungsregeln schaffen branchenübergreifend für viele bundesweit aktive Betriebe Rechtsunsicherheit. Gleiches gilt für Hotels, die klare und nachvollziehbare Regeln brauchen, welche Gäste aus welchen Regionen sie empfangen dürfen.