44/2020 | Erbschaftsteuererhöhung durch die Hintertür? Scholz stellt sich weiter blind und taub.

44/2020 | Erbschaftsteuererhöhung durch die Hintertür? Scholz stellt sich weiter blind und taub.

Die Coronakrise birgt weitere Herausforderungen für Familienunternehmen – gerade bei denen, die sich mitten im Nachfolgeprozess befinden. Die Lohnsummenregelung muss ausgesetzt werden, um Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger nicht in die Steuerfalle schlittern zu lassen.

 In der aktuellen Krise können viele Unternehmen den Personalabbau nicht abwenden. Familienunternehmer, die im Nachfolgeprozess sind, trifft die Coronakrise dabei gleich doppelt: Gewährte Steuerbefreiungen für die Übertragung von Betriebsvermögen durch Erbschaft oder Schenkung fallen anteilig weg, wenn binnen fünf bzw. sieben Jahren die Lohnsumme nicht beibehalten werden kann. Reduziert sich die Lohnsumme aufgrund der Corona-Beschränkungen, entstehen erhebliche Steuernachzahlungen. Jahrelang geplante Betriebsübergänge werden für Unternehmenserben unverschuldet zur steuerrechtlichen Falle, für die sie sogar mit ihrem Privatvermögen haften. Bundesfinanzminister Scholz stellt sich zu dieser offensichtlichen Thematik bisher blind und taub.


 
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