47/2020 | Neues Infektionsschutzgesetz auf dem Prüfstand

47/2020 | Neues Infektionsschutzgesetz auf dem Prüfstand

Am Mittwoch stimmt der Bundesrat in einer Sondersitzung über Änderungen am Infektionsschutzgesetz ab, sofern der Bundestag den Fraktionsentwurf zum Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorab verabschiedet.

 Am Mittwoch wollen Bundestag und Bundesrat die Corona-Maßnahmen der Exekutive auf eine neues Gesetzes-Fundament stellen. So richtig der Grundgedanke ist, bei der Ausgestaltung des Gesetzes fehlen drei elementare Punkte: erstens fehlt die Berufsfreiheit bei der Aufzählung der Grundrechte, in die das neue Gesetz eingreifen darf. Zweitens enthält es keine Überlegungen zur Entschädigung der Unternehmen, die durch den Staat geschlossen werden. Drittens müssen die gravierendsten Eingriffe der Exekutive im Nachhinein permanent von der Legislative bestätigt werden, so wie es z.B. in Österreich vorgesehen ist. Nur unter Berücksichtigung der genannten Aspekte kann mehr Einheitlichkeit und Rechtsklarheit stattfinden.


 
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