49/2022 | Arbeitszeiterfassung – Die Bundesregierung ist am Zug!

49/2022 | Arbeitszeiterfassung – Die Bundesregierung ist am Zug!

Am Wochenende hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) sein schriftliches Urteil zur Arbeitszeiterfassung vorgelegt. Anfang 2023 soll ein entsprechender Gesetzesvorschlag folgen.

Mit dem neuen Gesetz kommt auf alle Arbeitgeber eine neue Pflicht zu: Ab sofort muss die Arbeitszeit von Mitarbeitern erfasst werden. Arbeitgeber sind dazu aufgerufen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einzuführen, „mit dem die von Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“, heißt es in der Urteilsbegründung. Wie die Arbeitsaufzeichnung erfolgt – also ob analog, digital oder direkt durch den Mitarbeiter –  hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich dem Unternehmen überlassen. Gesetzgeberischer Spielraum ist also vorhanden. 
Unser Appell: Der gesetzliche Rahmen muss möglichst bürokratiearm sein! Gleichzeitig gilt: Praxisnähe! Außerdem muss das Gesetz der Bundesregierung sicherstellen, dass auch in Zukunft beliebte Arbeitszeitmodelle, wie die Vertrauensarbeitszeit, möglich sind.


 
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