Licht und Schatten beim EEG Kabinettsbeschluss
Licht und Schatten beim EEG Kabinettsbeschluss
Das letzte Wort hat das Parlament
14.06.2016
Nachdem viele Wünsche der Ministerpräsidenten nun noch Eingang in den Entwurf gefunden haben und das Kabinett dieses abgesegnet hat, müssen sich die Abgeordneten in kurzer Zeit mit den mehreren hundert Seiten starken Gesetzentwürfen auseinandersetzen.
Positiv: Das erste zarte Pflänzchen von Wettbewerb in Form von Ausschreibungen. Außerdem wurde erstmals eine Beschränkung etabliert, die beim Ausbau der Erneuerbaren die Engpässe im Netz einbezieht. Auch wenn das nur erste Schritte sein können, so sind es dennoch die Richtigen.
Allerdings: Es wurden zwar Ausschreibungen etabliert, leider wurden diese aber nicht technologieoffen ausgestaltet, so dass sich immer noch die einzelnen Technologien ihre Renditen sichern können, ohne dass das System ökologisch und ökonomisch wirklich effizient aufgestellt wurde. Auch die massiven Einschränkungen des Preismechanismus im Bereich der negativen Preise, sowie die Ausfallvergütung tragen nicht dazu bei, marktwirtschaftlichen Druck für die Erneuerbaren aufzubauen. Ganz zu schweigen von der sogenannten „gleitenden Marktprämie“ - So fristen die Anlagen der erneuerbaren Energien immer noch ein relativ risikoarmes und gewinnträchtiges Dasein, ohne tatsächliche Integration in den Markt.
Für die großen Probleme und Herausforderungen, die die Energiewende mit sich bringt, ist das schlicht zu wenig, um den Wirtschaftsstandort Deutschland ökologisch und ökonomisch nachhaltig aufzustellen. Es bleibt zu hoffen, dass die Abgeordneten des Bundestages noch das ein oder andere in die richtige Richtung bewegen.