Badische Neueste Nachrichten

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Die Ausnahme schmeckt nicht allen

Das öffentliche Leben bleibt zunächst mindestens bis 20. Dezember eingeschränkt – und die Vorschriften sollen im Vergleich zu heute in einzelnen Bereichen sogar noch einmal strenger gefasst werden. Zwischen Heiligabend und Neujahr wird nach dem Willen der Länder dann eine kurze Lockerung der Zügel gewährt, die im neuen Jahr wieder zurückgenommen werden kann, wenn das Coronavirus bis dahin nicht entscheidend zurückgedrängt wurde.

Reinhold von Eben-Worlée sagt: "Es scheint mir hier um wenig durchdachte Symbolik zu gehen: Was hat es mit Corona zu tun, wenn die Menschen nicht in die Betriebe kommen sollen, aber im selben Zeitraum mehrere Generationen sich zu den Weihnachts- und Neujahrsbesuchen treffen?"

Der Artikel erschien am 25. November in den Badischen Neuesten Nachrichten auf S. 3.


 
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