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Buße und Abbitte

Die GroKo möchte Unternehmen künftiger strenger bestrafen können. Strafen aber sind im deutschen Rechtsverständnis an die individuelle Schuld gekoppelt. Firmen jedoch sind juristische Personen, keine natürlichen.

Ulrich Herfurth, Vorsitzender der Komission Wettbewerbs- und Wirtschaftsrecht, hat Bauchschmerzen mit dem, was kommen soll. Das Gesetz sei formuliert worden vor dem Hintergrund skandalträchtiger Vorfälle in weltumspannenden Konzernen, in denen teilweise keine rechtskonforme Untemehmenskultur geherrscht habe, sagt er. Damit liege ihm aber ein Zenbild der deutschen Wirtschaft zugrunde. Denn von 3,48 Millionen Unternehmen in Deutschland hätten 3,1 Millionen weniger als zehn Mitarbeiter und knapp 300000 Firmen nur zehn bis 50 Beschäftigte, gibt er zu bedenken. „Das neue Gesetz will die Großen treffen, nimmt aber mit seinem Flächcnbeschuss Kollateralschäden bei der Masse der Kleinen in Kauf. Unternehmen mit weniger als zehn Millionen Euro Umsatz sollte man direkt vom Gesetz ausklammem." Würde künftig gegen die kleinen und mittleren Unternehmen ermittelt, wären sie schnell überfordert und lahmgelegt, meint Herfurth, „selbst wenn der Verdacht sich nachher als haltlos erweist". Denn das weiß er aus der Praxis: „Ermittelt wird schon heute schnell: Umweltschutzprobleme, Subventionsbetrug, Verdacht auf Bestechung oder Untreue. Aber künftig muss eben ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden!"

Der Artikel erschien am 8. Juni in brand eins auf S. 58-64.


 
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