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Familienunternehmer fordern Testannahmepflicht für Beschäftigt
„Solange es nicht gleichzeitig auch eine Testannahmepflicht für Beschäftigte gibt, ist die Testangebotspflicht durch die Arbeitgeber eine widersprüchliche Maßnahme“, sagt Reinhold von Eben-Worlée der „Rheinischen Post“. Im übrigen bleibtes dabei, dass der Arbeitsplatz „im Grundsatz kein Infektionstreiber“ ist. „Die Testangebotspflicht schürt lediglich unbegründetes Misstrauen gegen die Wirtschaft.“
Der Beitrag erschien am 21. April 2021 auf Focus Online.