Frankfurter Allgemeine Zeitung

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Grundstückswert, Gebäudealter, pauschale Mietkosten

Bund und Länder verständigten sich für die Grundsteuer auf ein Modell, bei dem Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden.

Reinhold von Eben-Worlée denkt die Einbeziehung der Nettokaltmiete sei rechtlich problematisch, denn dann wären Absprachen zwischen Mietern und Vermitern möglich. " Und ich frage mich, was das Alter eines Gebäudes damit zu tun haben soll, wie viel Leistungen ich von der Gemeinde bekomme. Damit also würde das Äquivalenzprinzip verletzt", meinte er. Der Artikel erschien am 02. Februar in der FAZ auf S. 17. 

 
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