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Unternehmenssanktionsrecht: Familienunternehmen müssen Stigmatisierung fürchten
Das Fazit der Expertise des Berliner Strafrechtsprofessors Martin Heger: Würden alte Vorwürfe „erneut ausgegraben und unter Bezug auf staatliche Register historisch aufgearbeitet, besteht die Gefahr, dass das betreffende Unternehmen in der Öffentlichkeit – zumindest bis zu einer umfassenden Aufklärung und Darstellung, dass es sich nur um einen vergangenen, längst aufgeklärten und ja auch schon sanktionierten Vorwurf handelt – erneut mit Korruption in Verbindung gebracht wird“, heißt es in dem Gutachten. Das Unternehmen würde wieder als „böser Bube“ gebrandmarkt.