Familienunternehmer zum Eilentscheid zum GEG

Ostermann: Eine Chance zur Hebung der Qualität in der Gesetzgebung

Das Bundesverfassungsgericht hat per Eilentscheid die Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes (GEG) im Bundestag gestoppt. Die FAMILIENUNTERNEHMER sehen darin eine Chance, das Gesetzgebungsverfahren generell zu mehr Praxistauglichkeit zu tunen.

Marie-Christine Ostermann, Präsidentin der Familienunternehmer: „Was für gutes Handwerk gilt, muss auch für den Entscheid über Gesetze gelten: Es braucht ein vernünftiges Maß an Zeit und Sachverstand, um gut zu werden. Alles andere birgt die Gefahr von Pfusch.

Abgeordnete, die über komplexe Gesetzentwürfe abstimmen sollen, müssen natürlich dafür ausreichend Zeit bekommen, um die Vorlagen zuvor in Ruhe durchzuarbeiten. Alles andere ist anti-parlamentarisch und markiert schon seit längerem den schleichenden Übergang in eine Exekutivdemokratie. Dem hat das Gericht hier jetzt endlich Einhalt geboten.

Nicht weniger wichtig wäre es, jetzt auch weg von den Placebo-Beteiligungen anzuhörender Experten aus Praxis und Wissenschaft wieder zu echter Anhörung zu kommen. Auch hier sind die Gesetzesinitiatoren seit Jahren dazu übergegangen, Experten und Praktiker oft nur noch mit extremst kurzen Vorlauffristen zu Anhörungen einzuladen. Wertvolles Praxiswissen kann so gar nicht wirklich einbezogen werden.

Faktisch zeigt sich hier eine innere Haltung zwischen Arroganz und Desinteresse vieler Ministerien der Bundesregierung gegenüber dem in der Gesellschaft vorhandenen Wissen. Viele Gesetzte hätten deutlich weniger Mängel und Nachbesserungsbedarf, wenn für den Gesetzgebungsprozess mehr Zeit einkalkuliert würde und mehr Interesse an der Praxistauglichkeit bestünde.“

 
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