Regionalkreis: Ulm/Neu-Ulm

Familienunternehmer zur Verschiebung der Haushaltseckwerte

von der Hagen: Grüne und SPD verweigern ausgeglichenen Haushalt

Bundesfinanzminister Lindner musste die Vorlage der Eckwerte für den Haushalt 2024 verschieben, da die meisten Ministerien ihre viel zu hohen Ausgabenwünsche nicht abschmelzen wollen. Die Familienunternehmer erwarten, dass die Schuldenbremse im nächsten Jahr unbedingt eingehalten wird und fordern alle Ressorts zu Einsparvorschlägen auf.

Albrecht von der Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Familienunternehmer: „Es ist schlicht nicht zu fassen – das Grundgesetz schreibt aus guten Gründen eine Schuldenbremse vor, aber in der Regierungsmannschaft selbst will sich kaum jemand daran halten. Stattdessen überbieten die Ministerien sich gegenseitig mit neuen Ausgabenvorschlägen und es werden immer mehr neue Beamtenstellen in den politischen Leitungsstäben geschaffen. Das Resultat dieser kleinen Schattenparteizentralen in den Ministerien zeigt sich jetzt in den Haushaltsberatungen: Niemand ist bereit den ersten Schritt zurück auf den Boden des Grundgesetzes zu machen und auf Wunschprojekte für die eigene Wählerklientel zu verzichten.

So funktioniert es aber nicht. Die Schuldenbremse gilt und sie wird auch nicht automatisch außer Kraft gesetzt, nur weil Grüne und SPD mehr Wünsche haben als wir Steuerzahler jetzt schon an Steuern zahlen. Die Zusatzwünsche übersteigen die Einnahmen des Bundes um über 70 Milliarden Euro. Die Konsequenz: Statt vier Milliarden Euro wie 2021 werden in diesem Jahr schon über 40 Milliarden Euro nur für Zinszahlungen ausgegeben. Die massiven Zinslasten des Staates führen nun mal dazu, dass jetzt weniger für noch mehr politische Wünsche ausgegeben werden kann. Genau diese Entwicklung sollte dem versammelten Kabinett eine Lehre sein: Teure Wunschprojekte heute gefährden die Investitionen in Bildung und Infrastruktur morgen. Die Rücksichtslosigkeit der Ministerien mitsamt den dahinter stehenden Parteien zwingen am Ende Kanzler Scholz schon wieder seine Richtlinienkompetenz einsetzen zu müssen.“

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