Regionalkreis: Württemberg

Familienunternehmer kritisieren Data Act

Ostermann: Der Data Act schafft ein technokratisches Monster

Das EU-Parlament hat gestern den Data Act beschlossen. Damit wagt die EU ein radikales Experiment mit ungewissem Ausgang. Denn ob der Data Act überhaupt sein Ziel erreichen kann ist mehr als fraglich.

Marie-Christine Ostermann, Präsidentin der Familienunternehmer: „Es steht völlig in den Sternen, ob mit diesem Data Act die Förderung der Datenökonomie oder schlimmstenfalls genau das Gegenteil bewirkt wird. Der Data Act bringt bürokratische Belastungen, ohne das eigentliche Problem der Datenökonomie zu lösen. Denn die in ihm verankerte Datenteilungspflicht sieht vor, dass Unternehmen in bestimmten Situationen zur Weitergabe ihrer Datensätze gezwungen werden können. Ansonsten drohen ihnen Bußgelder. Dies ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Vertragsfreiheit. Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wird dadurch zur Makulatur.

Brüssel hat mit dem Data Act in erster Linie große, datensammelnde US-Plattformen im Blick, aber weniger die Bedarfe des Mittelstandes. Bereits mittelgroße Hersteller vernetzter Geräte werden dazu verpflichtet, ihre damit erzeugten Daten zur Verfügung zu stellen. Welches Unternehmen aber wird in die Sammlung seiner Datenbestände investieren, wenn stets ein Datenabfluss droht? Auch die Begrenzung der Datenweitergabe auf zunächst nur den Daten-Miterzeuger ist Augenwischerei. Denn wer kann sicherstellen, dass die Daten von IoT-Anwendern nicht heimlich systematisch Dritten zur Verfügung gestellt werden, um damit Konkurrenzprodukte zu verbessern oder zu entwickeln? China etwa lässt keinen Zweifel an seinem Ehrgeiz im Maschinenbausektor.

Der Data Act schafft auch ein technokratisches Monster: Mit über 90 Erwägungsgründen und rund 40 Artikeln versucht er sämtliche Eventualitäten einer dynamischen Technologieumgebung zu erfassen. Dies bringt umfassende Informationspflichten ähnlich der DSGVO mit sich. Dabei maßt sich die EU-Kommission an, bewerten zu können, wann ‚vertragliche Ungleichgewichte‘ vorliegen und wann kein ‚fairer Datenaustausch‘ gegeben ist. Das nenne ich Hybris.

Der einzige gravierende Grund, warum das wirtschaftliche Potenzial der Datenökonomie noch nicht ausgeschöpft wird, liegt in den Rechtsunsicherheiten: Der Rechtsstatus von Daten ist noch immer unklar und entsprechend umfassend müssen vertragliche Regelungen ausfallen. Dadurch entstehen hohe Transaktionskosten. Hier aber schafft der Data Act kaum Abhilfe.

Weitaus sinnvoller wäre es, die im Data Act durchaus zu findenden, guten Ansätze zum Dateneigentum weiterzudenken. Die klare Zuordnung von Verwendungsrechten auch an diejenigen, bei denen die Daten anfallen, schafft bei den Akteuren den Anreiz, Daten freiwillig zu handeln und zu teilen. Durch kluges Design sollte die EU das Entstehen von Datenmärkten befördern. Die Gefahr vereinzelt vorliegender oligopolistischer Datenmärkte, etwa im Smart Home-Bereich, wäre mit dem scharfen Schwert des Wettbewerbsrechts sehr wohl zu bannen und braucht keine generelle Datenteilungspflicht.“

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