Regionalkreis: München/Südbayern
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Familienunternehmen wollen Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzkriterium
"Hier muss das Bundesjustizministerium dringend das Insolvenzrecht anpassen, indem es die sogenannte Insolvenzantragspflicht eine gewisse Zeit aussetzt, wenn der Insolvenzgrund auf die Corona-Epidemie zurückzuführen ist und begründete Aussicht auf eine Sanierung des betroffenen Unternehmens
besteht", so Reinhold von Eben-Worlee.
Der Artikel erschien am 19. März bei Dowjones.