Regionalkreis: Nürnberg/Nordbayern

Familienunternehmer erleichtert über Verhandlungserfolg

von Eben-Worlée: Das wirkt wie ein Neustart der Klimapolitik

Der Koalitionsgipfel der Ampel ist endlich vorüber. Die Ergebnisse könnten den Start in eine dringend nötige neue Klimapolitik einläuten.

Reinhold von Eben-Worlée, Präsident der Familienunternehmer: „Endlich ist die größte Hängepartie dieser Regierung vorüber. Was wir hier sehen ist ein Durchbruch für wissenschaftlich basierten Pragmatismus und ein Zurückstufen von Ideologien. Das Verhandlungsergebnis wirkt wie der dringend nötige Neustart in der Klimapolitik. Dabei ist insbesondere die Veränderung in der Sektorbetrachtung ein echter Fortschritt, der früher nicht mal in schwarz-gelben Verhandlungen möglich war. Zudem werden Verbotspolitik und Technologievorgaben aufgehoben.

Alle haben sich bewegt, damit das Ende vom Stillstand erreicht wird. Die erzielten Fortschritte in den strittigen Punkten rechtfertigen allemal diesen kräftezehrenden Verhandlungstriathlon. Sie zeigen, dass Politik in Deutschland weiter durchaus lernfähig sein kann, wenn es nur hinreichend dringend nötig ist.

Durch das richtige Setzen von Fragezeichen ist es insbesondere dem technologieoffenen und verbotsskeptischen Geist der FDP zu verdanken, die neue Justierung der Koalition losgetreten zu haben. Damit am Ende aber alle gemeinsam das Ziel erreichen konnten, waren Kompromisse und Nachgeben das Gebot der Stunde. Das verdient zu allererst einmal Achtung. Dass dabei nicht jeder mit jedem Ergebnis in den Einzeldisziplinen zufrieden sein kann, liegt in der Natur der Sache. Das wichtigste Ergebnis aber ist: Kanzler Scholz hat die gesamte Koalition auf den deutlich klimaeffizienteren Kurs eingeschworen. Endlich wird unsere Regierung wieder handlungsfähig.

Mehrere Verbesserungen dieses zähen Regierungstriathlons sind hervorzuheben, denen nun allerdings auch die gewissenhafte Umsetzung in konkrete Gesetze folgen muss:

Insbesondere die Erleichterungen beim Planungs- und Genehmigungsverfahren sind gut und geboten. Der Abschied vom Abschied von der Straße ist gerade mit Blick auf die Zunahme der E-Mobilität ein Sieg der Vernunft.

Im Bereich der Energie- und Klimapolitik stellt die Koalition jetzt mehrere wichtige Weichen besser ein: Technischer Fortschritt und deutsche Ingenieurskunst erhalten wieder marktwirtschaftliche Chancen, und das nicht nur beim Thema „E-Fuels“. Das ist gut und erhöht die Erfolgsaussichten.

Das Ende des Total-Verbotes von Gasheizungen („keine Austauschpflicht“) ist ein erleichterndes Signal an die gesamte Bevölkerung. Auch hier zeigt sich: weniger Ideologie, mehr Interesse an einem echten Erreichen der Ziele war für den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen ausschlaggebend.

Die geplanten Änderungen im Klimaschutzgesetz sind ein großer Gewinn für alle. Die Aufgabe strikter Sektorziele beim Reduzieren von Emissionen war längst überfällig. Sehr richtig dabei ist es, künftig auf eine sektorenübergreifende und mehrjährige Gesamtrechnung abzustellen. Zielführenderweise sollen nach dem neu geformten Willen der Koalition dabei nun auch sogenannte „Negativemissionen“ von CO-2 berücksichtigungsfähig werden.

In die Irre allerdings führt nach wie vor das Glaubensbekenntnis des Kanzlers, durch die energetische Transformation würden im Saldo Wachstumschance für die deutsche Volkswirtschaft entstehen. Der Umbau in Richtung Klimaneutralität ersetzt teures Anlagevermögen, was erforderlich ist, aber kein Wachstum auslöst. Gerade deswegen muss der Umbau ideologiefrei und insgesamt politisch intelligent flankiert werden, wozu an diesem Dienstag wichtige Schritte unternommen wurden.

Überraschend ist die Finanzierung einiger Maßnahmen, so im Verkehrssektor, über eine Erhöhung der LKW-Maut. Ausländische Speditionen also werden zur Kasse gebeten: ein neuer Politik-Ansatz zur Einhaltung der deutschen Schuldenbremse?

Die Andeutung weiterer Förderprogramme für die Energiewende mag der Konsenserreichung gedient haben, muss aber unter dem Vorbehalt der finanziellen Machbarkeit und der Schuldenbremse des Grundgesetzes stehen.“

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