Regionalkreis: Schwaben

Familienunternehmer warnen vor dauerhaften Wettbewerbsverzerrungen

von der Hagen: Schleifung des Beihilfenaufsichtsrechts ist eine Sollbruchstelle der EU.

Die Europäische Kommission hat gestern den lange angekündigten „Green Deal Industrial Plan“ vorgestellt, mit dem sie auf das US-Programm eines „IRA“ reagieren will. Bereits nächsten Dienstag kann der Plan beschlossen werden. DIE FAMILIENUNTERNEHMER warnen mit aller Vehemenz vor diesem folgenschweren Schritt. Denn damit wird das EU-Beihilfeaufsichtsrecht als Kern der bewährten EU-Wettbewerbsordnung in zentralen Bereichen ausgehöhlt.

Albrecht von der Hagen, Hauptgeschäftsführer vom Verband der Familienunternehmer: „Es ist völlig inakzeptabel, unser EU-Beihilferecht mit der Begründung zu schleifen, auf ein Subventionsprogramm in den USA reagieren zu müssen. Schließlich haben die EU mit dem NextGenerationEU-Wiederaufbaufonds und Deutschland mit dem viel zu groß geschneiderten Doppelwumms-Subventionsschirm unseren Handelspartner zuerst düpiert. Wollen wir nun etwa neben den bereits bestehenden Krisen auch noch einen Subventionskrieg riskieren?

DIE FAMILIENUNTERNEHMER vertrauen nicht an eine nur vorläufige Aushebelung des EU-Beihilfenaufsichtsrechts. Dass es zu dauerhaften Wettbewerbsverzerrungen kommen wird, ist so sicher wie da Amen in der Kirche. Bundeskanzler Scholz weiß doch genau, dass sich die Mär der zeitlichen Befristung immer wiederholt und das Gegenteil stets zur bitteren Wahrheit wird: das EEG klebte wie Kaugummi ewig an uns und der „Soli“ ist auf dem besten Weg zur chronischen Krankheit zu werden, obwohl seine Ursache schon längst geheilt ist. Dagegen werden der Klimawandel und dessen Bekämpfung nicht in wenigen Jahren erledigt sein.

Es muss bereits beim Beschluss des Plans festgelegt werden, dass diese Schleifung des Beihilferechts die absolute Ausnahme bleibt. Einer Verlängerung über 2025 muss von vornherein Einhalt geboten werden, indem eine solche allenfalls mit einer zweidrittel Mehrheit im Europäischen Rat möglich sein wird.

Die fehlende Deckelung für die nationalen Beihilfenprogramme birgt die gewaltige Gefahr, dass die EU ein Fass ohne Boden für Subventionen zimmert. Die einmal geöffneten Subventionsschleusen werden dann kaum mehr zu schließen sein.

Gleichzeitig treibt dies die Spaltung innerhalb Europas massiv voran, auch wenn die EU über einen neuen EU-„Souveränitätsfonds“ gegenzusteuern versuchen will, für den sie bisher nicht ausgeschöpfte Mittel umzuwidmen plant. Im Ergebnis besteht bei dauerhaft geöffnet bleibenden Schleusen die Gefahr, dass einerseits die weniger von den Beihilfen profitierenden Länder und zum anderen aber auch die stabilitätsorientierten Mitgliedländer eines Tages die Europäische Union verlassen werden. Die Schleifung des Beihilfenaufsichtsrechts ist eine Sollbruchstelle der EU.

An dem „Green Deal Industrial Plan“ ist nicht das Fünkchen von Technologieoffenheit erkennbar. Wie umfänglich zudem die hierdurch ausgelösten Subventionsprogramme auch immer ausfallen werden, sie stellen im Endeffekt immer den Mittelstand schlechter. Aller Erfahrungen nach sind es in erster Linie die größeren Unternehmen, die von Subventionen profitieren. Dies beginnt schon bei den Antragstellungsverfahren: aufgrund ihrer Größe können sie extra Personal dafür abstellen, um diesen Aufwand zu meistern.

Für die Speisung des „Souveränitätsfonds“ nicht genutzte Mittel anderer Fonds umzuwidmen, statt diese zurückzugeben, ist ein bürgerfeindlicher Akt, zumal wenn sie ursprünglich schuldenfinanziert waren.“

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