Familienunternehmer: Wenig Grund zu feiern
Ostermann: Es fehlen klare Regelungen für das Dateneigentum
Happy Birthday DSGVO - Heute vor fünf Jahren trat die Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Während sie seitdem strikt den sparsamen und restriktiven Umgang mit dem schützenswerten Gut „Personenbezogene Daten“ regelt, wird die andere Seite – nämlich der Anreiz zum Daten Teilen – bis heute grob vernachlässigt.
Marie-Christine Ostermann, Präsidentin der Familienunternehmer: „Daten sind der zentrale Rohstoff der digital getriebenen Wirtschaft. Ihre Auswertung, Verwertung und der Handel mit ihnen erfordern absolute Sensibilität. Sicherheit ist dabei oberstes Gebot. Die Verfügbarkeit von Daten ist ein wichtiger Zukunftsfaktor für Künstliche Intelligenz (KI), die Unmengen von Daten zum maschinellen Lernen benötigt. Auch für die Medizinforschung, die Industrie 4.0 oder das Autonome Fahren sind Daten unverzichtbar. Es geht nicht ohne sie.
Aber übertriebener Datenschutz als hässlicher Bremsklotz der DSGVO hat viele Innovationen bei uns verhindert, weshalb uns die USA und China abzuhängen drohen. Unternehmen wandern lieber aus der EU ab, statt sich das erstickende Klein-Klein der DSGVO aufzuhalsen. Das war sicher nicht damit gemeint, als es hieß, die DSGVO werde sich zum Exportschlager auswachsen. Weit gefehlt: Dank „German Angst“ ist sie bereits im jungen Alter zum Braindrain-hit pubertiert. Europe: Zero points.
Die Politik muss neben der Reform der DSGVO endlich einen sauberen und damit rechtssicheren Rechtsrahmen für die wirtschaftliche Nutzung von Daten schaffen. Mit dem Data Act, der nationalen Datenstrategie und dem KI Act sind zwar bereits Kodifizierungen hierzu unterwegs. Diese reichen aber nicht aus und laufen sogar in die falsche Richtung. Damit lässt der Data Act-Entwurf erneut eine Chance ungenutzt, sowohl der „Datenwirtschaft“ einen stringenten Rechtsrahmen zu schmieden, als auch den übermächtigen Akteuren der Plattformökonomie endlich wirksam etwas entgegenzusetzen.
Wir brauchen schleunigst die längst überfällige Klarstellung, wem wann und woraus ein Eigentum an den Daten zusteht. Es ist hierfür nicht zu spät. Der EU-Gesetzgeber hat dafür weite Lücken gelassen, die der nationale Gesetzgeber jetzt dringend füllen muss. Erst mit Rechtssicherheit als Grundlage von Investitionen kann Dateneigentum Wohlstand schaffen. Denn erst geregeltes Dateneigentum macht die Entwicklung von legalen Geschäftsmodellen möglich und ermöglicht auf vertraglicher Basis gleichzeitig auch eine faire Beteiligung der Datenerzeuger.
Sauber geregelter Datenschutz und klares Dateneigentum sind dann kein Hindernis mehr für Innovationen und Wachstum – genauso wenig wie Geistiges Eigentum und Sacheigentum es waren. Im Gegenteil: Sie fördern Vielfalt und Wettbewerb und erschweren wirksam Konzentrationen im Markt.“