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Freie Presse Chemnitz

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Landtag beschließt Reform der Grundsteuer

Das sächsische Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform gilt ab Januar 2025. Die Unternehmer in Sachsen sind mit dem Gesetz nicht zufrieden.

Im Freistaat wird künftig zwischen den Nutzungsarten der Grundstücke bei der Bemessung der Steuermesszahl differenziert. Für Wohngrundstücke und unbebaute Grundstücke werden 0,36 Promille und für Geschäftsgrundstücke 0,72 Promille angesetzt.

DIE FAMILIENUNTERNEHMER kritisieren das neue Gesetz. "Die Mehrbelastung für Betriebe ist eine schwere Bürde für den Standort Sachsen", sagte Christian Haase, Landesvorsitzender von DIE FAMILIENUNTERNEHMER in Sachsen. Schon jetzt ist Sachsen der bundesweit drittteuerste Grundsteuer-Standort für Unternehmen. Die beschlossene Reform treibt die Kosten noch weiter in die Höhe. 

Der Artikel erschien am 4. Februar 2021 in der Freien Presse Chemnitz, auf S. 2.


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