Regionalkreis: Dortmund

Familienunternehmer fordern Nachbesserungen beim Demokratiefördergesetz

von Eben- Worlée: Das Gesetz sollte die Demokratie fördern, nicht die Ränder stärken

Das umstrittene Demokratiefördergesetz ist heute erstmals im Bundestag zur Aussprache. In der Ampelkoalition herrscht noch große Uneinigkeit darüber. So fordert FDP-Politikerin Linda Teuteberg heute in den Medien grundlegende Änderungen. Auch die Familienunternehmer sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Reinhold von Eben-Worlée, Präsident der Familienunternehmer: „In seiner jetzigen Fassung lässt das Demokratiefördergesetz das Gebot zur Transparenz komplett außer Acht: Politische Stiftungen etwa sind strengstens an ein Eintreten für die demokratische Grundordnung und an genaueste Rechenschaftspflichten gebunden. Für die geplante Vergabe aber von jährlich 200 Millionen Euro über das Demokratiefördergesetz fehlen bislang entsprechende Vorkehrungen komplett.

Das Gesetz schafft eine neue Förderung neben dem bereits vorhandenen und bewährten System. Dabei stellt es aber nicht ebenso sicher, dass die Mittel nicht auch an extremistische oder am Rande der Gesellschaft stehende Gruppierungen fließen können. Es muss deshalb im Gesetz ganz genau festgeschrieben werden, dass die Antragssteller dieser Mittel und deren Partner sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müssen, anderenfalls sind deren Anträge abzulehnen. Zudem müssen entsprechende Überprüfungsmechanismen implementiert werden, die die geförderten Projekte auf ihren gesellschaftlichen Nutzen hin evaluieren.

Gerade in der gegenwärtigen Zeit, in der immer breitere gesellschaftliche Milieus das Gewaltmonopol des Staates nur noch begrenzt akzeptieren, wird die Notwendigkeit eines solchen Bekenntnisses immer wichtiger. Auch diejenigen Gruppen, die Nötigung zu einem normalen Mittel der politischen Auseinandersetzung erkoren haben, müssen sich Fragen stellen, bevor sie der Staat fördert. Ein Wochenend-Workshop für Klimakleber ist eben keine demokratiefördernde Maßnahme. Ein Demokratiefördergesetz ohne Extremismus-Klausel droht der Demokratie Schaden zuzufügen. Ohne sie läuft unser Staat Gefahr, an seiner Brust auch die zu füttern, die ihn in seiner demokratischen Form beseitigen wollen. Zu der tatsächlich notwendigen Überprüfung muss daher dringend auch eine qualitative Kontrolle und regelmäßige Evaluierung der geförderten Programme treten.“

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