Regionalkreis: Leipzig

Familienunternehmer: Bürokratieabbau light hilft in diesen Zeiten nicht weiter!

Marie-Christine Ostermann: Unternehmen brauchen eine konsequente Bürokratieentlastung

Der Normenkontrollrat legte heute seinen Jahresbericht zur Bürokratie im Lande vor.

Dazu Marie-Christine Ostermann, Präsidentin der Familienunternehmer:

„Der Bericht zeigt ein ernüchterndes Bild: Der Aufwuchs an Bürokratie wurde im letzten Jahr lediglich gebremst. Von einem spürbaren Bürokratieabbau sind wir weiterhin Meilen entfernt. Hier mahnt der Normenkontrollrat die Bundesregierung vollkommen zu Recht zu weiteren Anstrengungen. Bürokratieabbau light hilft in diesen Zeiten nicht weiter. Unsere Unternehmen brauchen eine konsequente Bürokratieentlastung. Unsere Umfragen unter den Familienunternehmern in Deutschland zeigen, dass die Bürokratielast das größte Investitionshemmnis ist.

Alle Bundesministerien sind gefordert, sich am Bürokratieabbau zu beteiligen. Nur so kann ein wirklicher Bürokratieabbau gelingen. Die ‚one in, one out‘-Regelung muss endlich durch Abschaffung der Ausnahmevorbehalte nachgeschärft werden und ein verbindliches Abbauziel formuliert werden. Die Forderung des Normenkontrollrats, 25 Prozent der Bürokratielast in vier Jahren abzubauen, begrüßen wir Familienunternehmer ausdrücklich.

Der Normenkontrollrat und wir Familienunternehmer fordern zudem im Gesetzgebungsverfahren Praxischecks einzusetzen. Fragen zur Auswirkung auf die Unternehmen und mögliche Erleichterungen müssen erörtert werden, bevor Gesetze für alle ausgerollt werden. Zudem kritisiert der Normenkontrollrat zu Recht, dass die Bundesregierung die Digitalisierung der Verwaltung noch nicht mit der nötigen Geschwindigkeit, Entschlossenheit und Verbindlichkeit angeht. Deutlicher kann man nicht sagen, dass die Bundesregierung hier bisher zu wenig geliefert hat.

Ausdrücklich unterstützen wir auch die Forderung des Normenkontrollrats, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene stärker für eine Vermeidung von Bürokratie einsetzt. Das ist wichtig! Als erster Schritt dahin ist nötig, dass der nationale Gesetzgeber EU-Richtlinien nur noch 1:1 umsetzt und nicht noch draufsattelt, wie zum Beispiel bei der Richtlinie zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch Unternehmen und Zweigniederlassungen.“

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