Regionalkreis: Schleswig-Holstein Nord

Familienunternehmen fordern Zeitenwende bei Cybersicherheit

Ostermann: Frau Faesers Idee einer Grundgesetzänderung ist gut

Innenministerin Nancy Faeser und Claudia Plattner, Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI), stellten heute den diesjährigen BSI-Bericht 2023 zur Gefährdungslage im Cyberraum vor. Die Bedrohungslage ist alarmierend und so hoch wie nie zuvor. Im Fadenkreuz der Angreifer steht nun insbesondere der Mittelstand. Cyberkriminalität trifft zunehmend auch mittlere und kleine Betriebe. Neben staatlich gelenkten Hackern vor allem aus Russland und China hat sich ein regelrechtes Geschäftsfeld der Cyberkriminalität etabliert. Cyberkriminalität ist heute professioneller und gefährlicher denn je. Die Folgen für Opferunternehmen sind teils verheerend. Sie reichen von Produktionstopps über die Gefährdung von Lieferketten und kritischer Infrastrukturen bis hin zu dauerhaften Geschäftsaufgaben.

Marie-Christine Ostermann, Präsidentin der Familienunternehmer: „Die Gefährdung der IT-Sicherheit in Deutschland sollte uns alle wachrütteln. Jeder und Jede kann direkt oder indirekt Opfer von Cyberkriminalität werden. Damit die deutsche Wirtschaft solchen Taten nicht schutzlos ausgeliefert ist, sind neben eigener Anstrengungen zur Prävention auch staatliche Vorkehrungen dringend notwendig. Je besser Unternehmen und Bürger für die hochgefährlichen Bedrohungen sensibilisiert und darauf vorbereitet sind, desto besser ist den Gefahren zu begegnen.

Für Kriminalität im Cyberspace gilt dasselbe wie bei der Vorsorge gegen klassische Wohnungseinbrüche: Eine frühzeitige Beratung durch die Polizei kann viel Ärger und enorme finanzielle Verluste ersparen. Auch Hilfestellungen des BSI durch Informationsveranstaltungen und individuelle Konsultationen sind daher sehr wichtig. Leider aber sind diese Vorsorgeoptionen nur Wenigen bekannt. Es ist daher jetzt die Aufgabe des Staates und der Verbände, proaktiv für IT-Kriminalität zu sensibilisieren und auf das Präventivangebot durch Beratung des BSI hinzuweisen.

Aber auch die Polizei und die Ermittlungsbehörden sind für die sich stetig wandelnde Kriminalität aus dem Netz zu sensibilisieren. Und sie müssen in der Lage sein, dieser Gefahr entsprechend zu begegnen. Dies gilt für das Personal aber auch für die Prozesse. Denn der Gegner agiert mit hochprofessionellen Hackern global aus dem Darknet heraus. Entsprechend muss EU- und bundesländerübergreifend schnellstmöglich reagiert werden können. Die Zeit für kleinteilig organsierte Ermittlungsbehörden ist bei dieser Bedrohungslage schlichtweg vorbei. Wer gegen Cyberkriminalität wertvolle Reaktionsminuten für Koordinierung und Absprachen verliert, der hat schon verloren.

Stattdessen braucht Deutschland ein zentrales, schlagkräftiges Kompetenzzentrum, das als Ansprechpartner sofort 24-7 erreichbar ist und unmittelbar Ermittlungen einleiten kann. Das Bundeskriminalamt (BKA) wäre so ein Akteur. Die von Innenministerin Faeser angeregten Überlegungen der Grundgesetzänderungen zur klareren Verteilung von Kompetenzen und Zuständigkeiten dürfen deshalb kein Tabu sein. Wir müssen schnell ins tatsächliche Handeln kommen. Und zwar jetzt.

Effektive Ermittlungsarbeiten entfalten einen abschreckenden Effekt. Durch die Analyse der Herkunft und des Vorgehens der Cyberangriffe können sie helfen, die Wurzeln der Gefahren – auch die im Ausland - besser auszutrocknen. Der von Kanzler Scholz ausgerufenen Zeitenwende bei der äußeren Verteidigung muss auch eine Zeitenwende bei der Cybersicherheit folgen. Denn sonst ist es nur eine Frage der Zeit, bis Schlimmeres passiert, etwa ein Lahmlegen von Stromnetzen oder Produktionsunterbrechungen bei wichtigen Medikamenten.“

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