Landesbereich: Bayern
 

Familienunternehmer zum CSRD-Umsetzungsgesetz: Monopol der Wirtschaftsprüfer verhindern

Marie-Christine Ostermann kritisiert, dass ausschließlich Wirtschaftsprüfer Nachhaltigkeitsberichte abnehmen dürfen

Gestern beschloss das Bundeskabinett überraschend den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie in nationales Recht. Das CSRD-Umsetzungsgesetz sieht wie das Ursprungsgesetz vor, dass Unternehmen detailliert über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen berichten müssen. Eigentlich wollte der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben des europäischen Rechts nicht verschärfen, sondern eins zu eins umsetzen. Doch die Berichte sollen verpflichtend ausschließlich durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden dürfen.

Marie-Christine Ostermann, Präsidentin der Familienunternehmer:

„Es ist unverständlich, wieso Deutschland wieder einen Sonderweg wählt und von der EU-Regelung der Wahlfreiheit abweicht. Laut Entwurf sollen ausschließlich Wirtschaftsprüfer Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen abnehmen dürfen, Sachverständige von z. B. TÜV oder Dekra sind hingegen nicht zugelassen. Damit wird ein Monopol gefestigt und Wettbewerb verhindert – die höheren Kosten tragen die deutschen Unternehmen.

Bürokratie ist bereits Wachstumsbremse Nummer eins für den Mittelstand und die neuen ESG/CSRD-Pflichten sind ein weiteres Bürokratiemonster. Deshalb wäre es so wichtig, dass zumindest die deutsche Umsetzung der Nachhaltigkeitsrichtlinie schlank und mit möglichst großer Wahlfreiheit gestaltet wird. Da die Prüfung des Jahresabschlusses und des Nachhaltigkeitsberichts grundsätzlich unabhängig voneinander erfolgen kann, sollten nicht nur Wirtschaftsprüfer die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte übernehmen dürfen. Hier muss die Ampel im parlamentarischen Verfahren nacharbeiten.“

Mit dem Inkrafttreten der CSRD liegt der Anwendungskreis der berichtspflichtigen Unternehmen europaweit bei 50.000 Unternehmen, in Deutschland sind 15.000 Unternehmen betroffen. Laut den Schätzungen des Bundesjustizministeriums entsteht dadurch ein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft von einmalig 748 Millionen Euro und jährlich laufend von ca. 1,4 Milliarden Euro – und dies sind vermutlich noch optimistische Annahmen.

Ostermann: „Diese Kosten und die fehlenden Ressourcen an anderer Stelle behindern die ökologische und digitale Transformation des Mittelstandes. Denn: Die CSRD trifft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig. Diese haben es aufgrund ihrer Größe erheblich schwerer, den umfangreichen Anforderungen gerecht zu werden. Obwohl die CSRD ab einer bestimmten Unternehmensgröße bzw. Kapitalmarktorientierung Anwendung findet, fallen faktisch auch viele andere Betriebe unter das CSRD-Regime. Denn durch ihre Vertragsverhältnisse zu Kunden, die entsprechende Nachhaltigkeitsnachweise erbringen müssen, sind auch sie gezwungen, in ihren Jahresberichten aufzuführen, wie es um ihre Nachhaltigkeit bestellt ist.“

Suche nach Landesbereich und Regionalkreis

 
 
 
Partner
Logo Deutsche BankLogo KPMGLogo FBNLogo EFB

Die Stimme der Familienunternehmer